pflegeberatung-neu.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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Pflegeberatung

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Ansprechpartner

Frau
Sabrina Kühl

Tel: 03909 20 23
sst(at)drk-kloetze(dot)de

Bahnhofstraße 59
38486 Klötze

Beratung mit Herz und Verstand

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

1.    Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)

2.    Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme

3.    Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)

4.    hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

  • Welche Leistungen bezahlt die Pflege-Versicherung?

    Pflege und Unterstützung zu Hause
    Dazu gehören zum Beispiel:
    Hilfe bei der Körper-Pflege.
    Hilfe beim Wechseln von einem Verband.
    Beratung auch für Familien-Mitglieder.
    Einkaufen und kochen.
    Die Wohnung sauber machen.
    Hilfe bei der Alltags-Gestaltung.

    Tages-Pflege und Nacht-Pflege
    Das ist eine Hilfe für pflegende Familien-Mitglieder.
    Die Familie kann bei der Pflege unterstützt werden.
    Am Tag und in der Nacht.
    Es gibt verschiedene Unterstützungs-Möglichkeiten.

    Urlaubs-Vertretung
    Man sagt auch:
    Verhinderungs-Pflege.
    Eine pflegende Person ist krank oder im Urlaub?
    Dann bezahlt die Pflege-Versicherung einen Ersatz.
    Sie müssen nicht auf Unterstützung verzichten.

    Kurz-Zeit-Pflege
    Können Sie für einige Tage nicht zu Hause gepflegt werden?
    Dann können Sie für einige Tage in ein Pflege-Heim gehen.
    Das ist eine voll-stationäre Pflege.

    Pflege-Hilfs-Mittel
    Hilfs-Mittel helfen im Alltag und im Haushalt.

    Umbau der Wohnung
    Manchmal ist ein Umbau nötig.
    Zum Beispiel kann eine Dusche größer gemacht werden.

    Kürzere Arbeits-Zeiten
    Wenn Sie ein Familien-Mitglied pflegen wollen. 

    Absicherung von Pflege-Personen
    Dazu gehört zum Beispiel die Unfall-Versicherung für die Pflege-Tätigkeit.
    Dazu gibt es Zuschüsse für Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung.
    Oder auch für die Renten-Versicherung.
    Und es gibt eine freiwillige Arbeitslosen-Versicherung. 

    Pflege-Kurse für Familien-Mitglieder
    Dabei lernen Familien-Mitglieder wichtige Dinge für die Pflege. 

    Betreute Wohn-Gruppen
    Dabei bleiben Sie weiter selbstständig.
    Sie sind nicht in einem Pflege-Heim.
    Sie sind in einer Wohnung.
    Aber Sie bekommen Hilfe von unseren Mitarbeitern.
    Zum Beispiel wenn das Einkaufen für Sie sehr schwer ist.
    Dann unterstützen wir Sie dabei. 

    Pflege-Heime
    Manchmal ist eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich.
    Dann kann man ein Pflege-Heim nutzen.
    Hier werden Sie gepflegt und versorgt.

    Die Preise für diese Leistungen sind verschieden.
    Es kommt auch auf die Pflege-Stufe an.

    Haben Sie Fragen dazu?
    Wir beraten Sie gern.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.